Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gliederung der Einnahmen

Die Einnahmen sind im Rechnungsabschluss wie folgt zu gliedern:

1. Gesetzliche Einnahmen

a) Beiträge der Tourismusinteressenten

b) Anteil an der Nächtigungsabgabe

2. Erwerbswirtschaftliche Einnahmen

a) Überschüsse aus erwerbswirtschaftlichen Unternehmen

b) Einnahmen aus Veranstaltungen des Tourismusverbandes

c) Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

d) Erträge aus dem Verkauf von unbeweglichem Vermögen und von Anlagen

e) Übrige Einnahmen einschließlich der Zinserträge

3. Subventionen/Sponsoring

a) von Gemeinden

b) vom Land

c) von Privaten

4. Einnahmen aus Kredit- und Darlehensaufnahmen sowie Rücklagenauflösung

5. Einnahmen aus Gutschein- und Ticketverkauf

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 39/2012