Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gliederung des Aufwandes

Der Aufwand ist im Rechnungsabschluss wie folgt zu gliedern:

1. Aufwendungen für Werbetätigkeit und sonstige touristische Leistungen

a) Werbe- und Marketingaufwand einschließlich Reise-, Porto- und Repräsentationsaufwand

b) Zahlungen an Gesellschaften, an denen der Verband beteiligt ist

c) Ausgaben für Veranstaltungen des Tourismusverbandes

d) Beiträge zur Förderung und Pflege des Tourismus

2. Personalaufwand

3. Sonstiger Aufwand

a) Büro- und Verwaltungsaufwand

b) (Anm.: entfallen)

c) Mitgliedsbeiträge Vereine

d) Steuern, Abgaben und Gebühren

e) Sonstige Ausgaben

4. Tilgung/Rückzahlung von Bankkrediten/Darlehen-Rücklagenzuführung

5. Investitionen

6. Ausgaben für Tickets und eingelöste Gutscheine

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 39/2012, LGBl. Nr. 10/2021