Aufzeichnungsverpflichtung
Jeder Tourismusverband hat laufend die Einnahmen und Ausgaben in der zeitlichen Reihenfolge aufzuzeichnen und darüber jährlich einen Rechnungsabschluß zu erstellen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufzeichnungsverpflichtung
Jeder Tourismusverband hat laufend die Einnahmen und Ausgaben in der zeitlichen Reihenfolge aufzuzeichnen und darüber jährlich einen Rechnungsabschluß zu erstellen.