Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderungen der Staatsgrenze im Unterabschnitt C II

(1) Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Burgenland) und der Republik Ungarn wird im Unterabschnitt C II zwischen den Grenzzeichen C 30 Ö, C 30 M und C 34/1M (regulierte Pinka) bestimmt durch:

Anlage 1 (Beschreibung und Plan der Staatsgrenze)

Anlage 2 (Koordinatenverzeichnis)

(2) Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Burgenland) und der Republik Ungarn wird im Unterabschnitt C II zwischen den Grenzzeichen C 38 ÖM und C 39 Ö, C 39 M (Entwässerungsgraben) bestimmt durch:

Anlage 4 (Beschreibung und Plan der Staatsgrenze)

Anlage 5 (Koordinatenverzeichnis)