Grundsatz der Unbeweglichkeit
Auf den in den und 3 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Burgenland) und der Republik Ungarn haben spätere Veränderungen des Verlaufes der Pinka und der Strem keinen Einfluss.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Grundsatz der Unbeweglichkeit
Auf den in den und 3 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Burgenland) und der Republik Ungarn haben spätere Veränderungen des Verlaufes der Pinka und der Strem keinen Einfluss.