Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.

(2) Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Verlängerung der Ausnahme von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht nach für bestehende Kleinkläranlagen, LGBl.Nr. 71/2020, tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 61/2017, 56/2018, 71/2020