2. Hauptstück
Verhinderung der Vermehrung und Ausbreitung der Amerikanischen Rebzikade
Hauptverbreitungsgebiete
(1) Die Gebiete, in denen die ARZ am stärksten verbreitet ist (im Folgenden: Hauptverbreitungsgebiete), werden in der Anlage 1 zu dieser Verordnung bestimmt.
(2) Die Hauptverbreitungsgebiete umfassen entweder das gesamte Gebiet einer Gemeinde, das Gebiet einer (oder mehrerer) Katastralgemeinde(n) einer Gemeinde oder Teile davon.
