Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Hauptstück

Verhinderung der Vermehrung und Ausbreitung der Amerikanischen Rebzikade

Hauptverbreitungsgebiete

(1) Die Gebiete, in denen die ARZ am stärksten verbreitet ist (im Folgenden: Hauptverbreitungsgebiete), werden in der Anlage 1 zu dieser Verordnung bestimmt.

(2) Die Hauptverbreitungsgebiete umfassen entweder das gesamte Gebiet einer Gemeinde, das Gebiet einer (oder mehrerer) Katastralgemeinde(n) einer Gemeinde oder Teile davon.