Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vergütung für landesfremde Wohnungen

Für eine im Rahmen einer Zuweisung oder Gestattung überlassene landesfremde Wohnung ist eine Vergütung (Wohnungsvergütung) in der Höhe der Kosten zu leisten, die dem Land aus der Anmietung der betreffenden Wohnung erwachsen.