Vergütung für Personalunterkünfte
Für eine im Rahmen einer Zuweisung oder Gestattung überlassene landeseigene Personalunterkunft ist dem Land anstelle der Wohnungsvergütung nach eine monatliche pauschalierte Wohnungsvergütung von 100,– Euro (Zimmer nach ) bzw. 140,– Euro (Garconniere nach ) zu leisten.
