Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vergütung für Personalunterkünfte

Für eine im Rahmen einer Zuweisung oder Gestattung überlassene landeseigene Personalunterkunft ist dem Land anstelle der Wohnungsvergütung nach eine monatliche pauschalierte Wohnungsvergütung von 100,– Euro (Zimmer nach ) bzw. 140,– Euro (Garconniere nach ) zu leisten.