Ausführungsgesetze
Die Vertragspartner verpflichten sich, innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung die zu ihrer Durchführung erforderlichen gesetzlichen Regelungen in Wirksamkeit zu setzen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
