Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vertragsstrafe

Die Vertragspartner verpflichten sich, im Falle einer nicht angemessenen Bestrafung (S 2,– pro m2 jährlich) bei gesetzwidriger Auspflanzung den anderen Vertragspartnern eine Vertragsstrafe in der Höhe von S 25.000,– pro Hektar zu bezahlen. Diese ist zwischen den gegenbeteiligten Vertragspartnern im Verhältnis ihrer Weinbauflächen aufzuteilen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.