Die Schifffahrt mit Schwimmkörpern, die mit einem Maschinenantrieb ausgestattet sind (Wet-Bikes, Jet-Bikes, Aqua-Scooter, Jet-Ski, Motorsurfer u. dgl.) ist verboten:
1. auf den in angeführten Gewässern;
2. auf den Flüssen Mur, Mürz, Enns, Salza, Raab und Feistritz einschließlich deren Staubereichen.
