Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 2000 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes vom 5. November 1979, LGBl.Nr. 80/1979, außer Kraft.