Optische Notsignalgeber im Sinne des sind Lichter, die im Gefahrenfall in Betrieb gesetzt werden können und ein weißes helles Funkellicht mit einer Blitzfolge von rund 60 Blitzen pro Minute ausstrahlen.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Optische Notsignalgeber im Sinne des sind Lichter, die im Gefahrenfall in Betrieb gesetzt werden können und ein weißes helles Funkellicht mit einer Blitzfolge von rund 60 Blitzen pro Minute ausstrahlen.