Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Baustoffe und Bauteile

Die Baustoffe müssen zumindest schwer brennbar sein. Erleichterungen können gestattet werden, wenn unter dem Gesichtspunkt des Brandschutzes keine Bedenken bestehen.