Abspannvorrichtungen
Abspannvorrichtungen der Mastkonstruktionen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Dies gilt nicht für die Seile notwendiger Flaschenzüge.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Abspannvorrichtungen
Abspannvorrichtungen der Mastkonstruktionen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Dies gilt nicht für die Seile notwendiger Flaschenzüge.