Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das „Moor bei Vorderweißenbach“ in der Gemeinde Vorderweißenbach, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, ist Naturschutzgebiet im Sinn des .

(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1:2.000 dargestellt.