Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das Feuchtgebiet „Weyr-Welsern“ in der Gemeinde Neukirchen an der Vöckla, politischer Bezirk Vöcklabruck, ist Landschaftsschutzgebiet im Sinn des .

(2) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets sind in der Anlage 1 durch den Plan im Maßstab 1 : 1.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf dieser Darstellung, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich. (Anm: LGBl.Nr. 117/2022)