Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwaltungsabgabe für die Kontrolle von Bauprodukten im Rahmen der Marktüberwachung

(1) Die Verwaltungsabgabe für die Kontrolle von Bauprodukten im Rahmen der Marktüberwachung gemäß wird mit einer Grundgebühr (Abs. 2) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (Abs. 3) festgelegt.

(2) Die Grundgebühr beträgt

435 Euro.

(Anm: LGBl. Nr. 86/2018)

(3) Die Bearbeitungsgebühr beträgt 145 Euro je angefangener Stunde Bearbeitungszeit. (Anm: LGBl. Nr. 86/2018)

(4) Die mit dem Verfahren verbundenen Barauslagen, wie die Gebühren für nichtamtliche Sachverständige, sind darüber hinaus zu entrichten.