Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

(1) Schutzzweck des Vogelschutzgebiets „Dachstein“ () ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

1. der in der Tabelle 1 angeführten Vogelarten des Anhangs I der „Vogelschutz-Richtlinie“ () und deren Lebensräume

Tabelle 1

Code-Bezeichnung gemäß der „Vogelschutz-Richtlinie“

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

A091

Steinadler

(Aquila chrysaetos)

Bergregionen und weite Hochlandwälder; brütet in Felswänden, zur Nahrungssuche werden auch offene Flächen oberhalb der Waldstufe aufgesucht

A103

Wanderfalke

(Falco peregrinus)

Waldreiche Landschaften mit Felswänden

A104

Haselhuhn

(Bonasa bonasia)

Unterholzreiche, größere Waldkomplexe mit eingestreuten Lichtungen und Dickungen, Laubbaum-vorkommen wie Bachgehölzen, schwer durchdringbaren stufig aufgebauten Dickungen aber auch Stangenhölzer und Plenterwälder mit einer reichen, nicht zu dicht stehenden Kraut- und Hochstaudenschicht und Zwergstrauchfluren

A108

Auerhuhn

(Tetrao urogallus)

Alte montane bis subalpine Nadelwälder, oft auf felsigem Grund mit Lichtungen, vielen Beerensträuchern, Moos und einzelnen Laubbäumen

A217

Sperlingskauz

(Glaucidium passerinum)

Reich gegliederte Nadel- und Mischwälder vorwiegend im Bergland mit älterem Fichtenbestand und viel stehendem Totholz

A223

Raufußkauz

(Aegolius funereus)

Dichte Mischwälder mit hohem Nadelholzanteil im Bergland mit kleinen Mooren und Lichtungen

A234

Grauspecht

(Picus canus)

Laub- oder Mischwälder mit morschen Laubbäumen, Lichtungen, Waldrändern und mageren Grünland-flächen

A236

Schwarzspecht

(Dryocopus martius)

Große zusammenhängende Waldflächen mit Altholz und älteren Rotbuchen zur Nestanlage

A239

Weißrückenspecht

(Dendrocopos leucotus)

Laub- und Mischwälder mit urwaldartigen Bereichen und viel Alt- und Totholz

A241

Dreizehenspecht

(Picoides tridactylus)

Nadel- und Mischwälder mit älterem Fichtenbestand und viel stehendem Totholz

A320

Zwergschnäpper

(Ficedula parva)

Alt- und totholzreiche Laub-, Misch- und Nadelwälder mit kleinen Bestandslücken

A408

Alpenschneehuhn

(Lagopus mutus helveticus)

Offenes Hochgebirge mit felsigem bzw. steinigem Gelände über der Baumgrenze

A409

Birkhuhn

(Tetrao tetrix)

Ausgedehnte Übergangszonen von gehölzarmen extensiv oder nicht genutzten Grünlandflächen zu aufgelockerten Waldflächen; extensiv genutzte, oft feuchte Magerwiesen und reichhaltige Zwergstrauch- und Krautvegetation, lichter Baumbestand vor allem aus Birke und Kiefer, Moorränder, Feuchtwiesen, Heiden und Waldlichtungen; im Gebirge bis zur Baumgrenze

und

2. der in der Tabelle 2 angeführten, im Gebiet regelmäßig auftretenden Zugvogelarten und deren Lebensräume

Tabelle 2

Code-Bezeichnung gemäß der „Vogelschutz-Richtlinie“

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

A250

Felsenschwalbe

(Ptyonoprogne rupestris)

Störungsarme Felswände

A256

Baumpieper

(Anthus trivialis)

Offenes oder halboffenes Gelände mit hohen Singwarten in Form von einzeln oder locker stehenden Bäumen und Sträuchern und gut ausgebildeter Krautschicht mit Freiflächen

A259

Bergpieper

(Anthus spinoletta)

Alpine Rasen von der Waldgrenze bis zur subnivalen Stufe mit einem kleinparzelligen Mosaik unterschiedlicher Vegetationstypen

A261

Gebirgsstelze

(Motacilla cinerea)

Gut strukturierte Fließgewässer, insbesondere Bäche und kleinere Flüsse mit hohem Gefälle

A282

Ringdrossel

(Turdus torquatus)

Bergwälder aus Nadelholz durch Weideland, Blockfelder und Lawinenzüge aufgelockert

A313

Berglaubsänger

(Phylloscopus bonelli)

Lichte Laub- und Nadelholzwälder mit Lichtholzarten im Bergwald in den Kalkalpen

(2) Schutzzweck des als „Dachstein“ bezeichneten Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung () ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

1. der in der Tabelle 3 angeführten natürlichen Lebensräume des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“ ()

Tabelle 3

Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären Lebensraums mit einem „*“)

Bezeichnung des Lebensraums

3140

Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen

3150

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions der Hydrocharitions

3240

Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos

3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

4060

Alpine und boreale Heiden

*4070

Buschvegetation mit Pinus mugo und Rhododendron hirsutum (Mugo-Rhododendretum hirsuti)

6170

Alpine und subalpine Kalkrasen

*6230

Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden

6430

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

*7110

Lebende Hochmoore

*7220

Kalktuffquellen (Cratoneurion)

7230

Kalkreiche Niedermoore

8120

Kalk- und Kalkschieferschutthalden der montanen bis alpinen Stufe (Thlaspietea rotudifolii)

*8160

Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas

8210

Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation

*8240

Kalk-Felsenpflaster

8310

Nicht touristisch erschlossene Höhlen

8340

Permanente Gletscher

9130

Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)

9140

Mitteleuropäischer subalpiner Buchenwald mit Ahorn und Rumex arifolius

9150

Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald

(Cephalanthero-Fagion)

*9180

Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion

91F0

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)

9410

Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)

9420

Alpiner Lärchen- und/oder Arvenwald

und

2. der in der Tabelle 4 angeführten Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ () und deren Lebensräume

Tabelle 4

Code-Bezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

1052

Eschen-Scheckenfalter, Kleiner Maivogel (Euphydryas maturna)

Eschenbestände in warmen, feuchten und lichten Waldbeständen und Grünland-Waldinsel-Mosaiken

1163

Koppe

(Cottus gobio)

Bäche und Flüsse mit gut durchströmtem Kieslückenraum; Seen mit naturnahen Ufer- und Sohlbereichen

1381

Grünes Gabelzahnmoos

(Dicranum viride)

Stammbasen von Laub- oder Nadelbäumen in luftfeuchten Laub- oder Mischwäldern mit relativ offenem Kronendach; epiphytisch auf Borke von Laubbäumen vor allem im bodennahen Bereich und auf morschem Holz, weniger häufig auf Humus oder Silikatgestein; oftmals an Buchen mit einem Brusthöhendurchmesser von 30 - 80 cm mit gut strukturierter Rinde in alten Laub- oder Mischwäldern mit hoher Luftfeuchtigkeit

1386

Grünes Koboldmoos

(Buxbaumia viridis)

Schattige Wälder von luftfeuchten und niederschlagsreichen Gebieten auf morschem Holz, selten auf Rohhumus; oft an hellen Stellen, beispielsweise in Waldlichtungen, Jungwüchsen oder Windschneisen; die säureliebende Art kommt hauptsächlich an morschen Baumstümpfen und alten liegenden Baumstämmen vor; vor allem an Nadelholz (Tanne, Fichte, Kiefer, Lärche), seltener auch auf Laubholz (Buche, Eiche und Erle); Buxbaumia viridis bevorzugt mäßig bis stark zersetztes Holz und kann selten auch auf Rohhumus, Torf oder verwittertem Gestein vorkommen

1902

Frauenschuh

(Cypripedium calceolus)

Bevorzugt in Horststandorten, vereinzelt in schattigen Laubwäldern (wie etwa Buchenwälder) oder an buschigen Berghängen bis zu Höhenlagen von 2.000 m; besiedelt werden lichte Laub-, Misch- und Nadelwälder, Gebüsche, Lichtungen und Säume auf kalkhaltigen, teils oberflächlich durch Nadelstreu versauerten Lehm-, Ton- und Rohböden; kann ungünstige, zB zu schattige Bedingungen als „unterirdische Pflanze“ überdauern