Bezeichnung des Lebensraums | |
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen | Vermeidung von anthropogen verursachtem Nährstoffeintrag |
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions der Hydrocharitions | Vermeidung von anthropogen verursachtem Nährstoffeintrag |
3240 Alpine Flüsse mit Ufergehölze von Salix eleagnos | Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik |
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion | Verbot sämtlicher Regulierungs-maßnahmen und sonstiger flussbaulicher Maßnahmen; Erhalt der Gewässergüteklasse |
*4070 Buschvegetation mit Pinus mugo und Rhododendron hirsutum (Mugo-Rhododendretum hirsuti) | Keine übermäßige Nutzung von Pinus mugo |
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden | Extensive Beweidung; Verzicht auf Düngung; Vermeidung von anthropogen verursachtem Nährstoffeintrag |
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe | Vermeidung einer zunehmenden Verbuschung durch gelegentliche Schwendungen bei Bedarf |
| Betretungsverbot; keinerlei Ent-wässerung oder anthropogen verursachte Nährstoffzufuhr; Sicherung der hydrologischen Standort-bedingungen; Verzicht auf Beweidung, allenfalls Errichtung einer Zäunung zur Verhinderung der Beweidung; Besucherlenkung im Umfeld |
*7220 Kalktuffquellen (Cratoneurion) | Betretungsverbot; Sicherung der hydrologischen Standortbedingungen |
7230 Kalkreiche Niedermoore | Betretungsverbot; Sicherung der hydrologischen Standortbedingungen; keinerlei Entwässerung oder anthropogen verursachte Nährstoffzufuhr; Vermeidung einer zunehmenden Verbuschung durch gelegentliche Schwendungen bei Bedarf; Besucherlenkung im Umfeld |
8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation | Vermeidung der Errichtung von Klettersteigen oder Klettergärten, vordringlich in Felsbereichen mit vermehrt auftretender Kalkfels-spaltenvegetation |
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen | Verbot des Betretens, Besucherlenkung im Umfeld |
| Einschränkung der touristischen Nutzung (Schilauf, Langlauf) auf bereits touristisch erschlossene Bereiche; keinerlei Neuerrichtung von Liftanlagen und/oder Schipisten und Langlaufloipen |
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) | Außernutzungsstellung oder zumindest Begrenzung der Schlaggrößen; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeiten; Belassen der Strauchschicht; Belassen von Schlägerungsresten; Entfernen nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-)Verjüngung |
9140 Mitteleuropäischer subalpiner Buchenwald mit Ahorn und Rumex arifolius | Außernutzungsstellung oder zumindest Begrenzung der Schlaggrößen; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen der Strauchschicht; Belassen von Schlägerungsresten; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-)Verjüngung |
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) | Außernutzungsstellung oder zumindest Begrenzung der Schlaggrößen; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen der Strauchschicht; Belassen von Schlägerungsresten; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-)Verjüngung |
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion | Außernutzungsstellung oder zumindest Begrenzung der Schlaggrößen; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen der Strauchschicht; Belassen von Schlägerungsresten; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-)Verjüngung |
91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) | Außernutzungsstellung; Wildstands-regulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-) Verjüngung |
9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) | Außernutzungsstellung; Wildstands-regulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wild-standes; Schutz der (Natur-) Ver-jüngung |
9420 Alpiner Lärchen- und/oder Arvenwald | Gezielte Förderung/Aufforstung der Arve (Zirbe) an geeigneten Standorten unter Vermeidung negativer Sekundäreffekte auf andere Schutzgüter (etwa auf Raufußhühner); Verbot der Entnahme von Zirben-Zapfen |
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