Bezeichnung
(1) Das Gebiet „Dachstein“ in den Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun (offizielle Gebietskennziffer AT 3101000) ist Vogelschutzgebiet gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 der „Vogelschutz-Richtlinie“ ().
(2) Das Gebiet „Dachstein“ in den Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun (offizielle Gebietskennziffer AT 3101000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 9. Dezember 2016 () Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ ().
(3) Die im Abs. 1 und 2 bezeichneten Gebiete werden als „Europaschutzgebiet Dachstein“ bezeichnet.
