Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landschaftspflegeplan

(1) Gemäß werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 5 genannten Vogelarten zu gewährleisten

Tabelle 5

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

A091

Steinadler

(Aquila chrysaetos)

Erhalt großräumig ungestörter Flächen im gesamten Gebiet und Sicherung vor Störungen im Bereich der für Neststandorte genutzten und nutzbaren Felswände

A103

Wanderfalke

(Falco peregrinus)

Sicherung vor Störungen im Bereich der für Neststandorte genutzten Felswände

A104

Haselhuhn

(Bonasa bonasia)

Erhalt von Dickungen mit reichem Angebot an Weichhölzern und Beeren tragenden Sträuchern; selektive Durchforstung unter Erhalt von Pioniergehölzen; effiziente Besucherlenkung abseits der Reviere

A108

Auerhuhn

(Tetrao urogallus)

Erhalt störungsarmer montaner bis subalpiner Waldflächen (va. Misch- und Fichtenwälder) mit ausreichend Altholzbeständen sowie Bestandeslichtungen

A217

Sperlingskauz

(Glaucidium passerinum)

Erhalt von Höhlenbäumen; Erhalt altholz- und strukturreicher Waldbestände; Vermeidung von Störungen während der Balz- und Brutzeit

A223

Raufußkauz

(Aegolius funereus)

Erhalt von Altholzbeständen und Höhlenbäumen; Vermeidung von Störungen während der Balz- und Brutzeit

A234

Grauspecht

(Picus canus)

Erhalt von Altholzbeständen und Höhlenbäumen; extensive Grünlandnutzung; Vermeidung von Störungen während der Balz- und Brutzeit

A236

Schwarzspecht

(Dryocopus martius)

Erhalt und Entwicklung von buchenreichen Altholzbeständen; Erhalt geeigneter Bäume zur Anlage von Bruthöhlen (va. Buchen mit einem Brusthöhendurchmesser größer 35 cm); Belassen von stehendem Totholz; Außernutzungstellung von Waldbeständen; Vermeidung von Störungen während der Balz- und Brutzeit

A239

Weißrückenspecht

(Dendrocopos leucotus)

Erhalt von Höhlenbäumen; Erhalt kleinflächig bewirtschafteter, altholz- und strukturreicher Waldbestände; Vermeidung von Störungen während der Balz- und Brutzeit

A241

Dreizehenspecht

(Picoides tridactylus)

Erhalt von Höhlenbäumen; Erhalt kleinflächig bewirtschafteter, altholz- und strukturreicher Waldbestände; Vermeidung von Störungen während der Balz- und Brutzeit

A250

Felsenschwalbe

(Ptyonoprogne rupestris)

Erhalt störungsarmer Felswände

A256

Baumpieper

(Anthus trivialis)

Erhalt der derzeitigen Lebensraumstrukturen im Übergang von Wald zu Almen

A259

Bergpieper

(Anthus spinoletta)

Erhalt der derzeitigen Lebensraumstrukturen auf Almen und über der Waldgrenze

A261

Gebirgsstelze

(Motacilla cinerea)

Erhalt der derzeitigen Lebensraumstrukturen im Bereich der Bäche des Gebiets

A282

Ringdrossel

(Turdus torquatus)

Erhalt der derzeitigen Lebensraumstrukturen im Übergang von Wald zu Almen

A313

Berglaubsänger

(Phylloscopus bonelli)

Erhalt der derzeitigen Lebensraumstrukturen der lichten Waldbestände

A408

Alpenschneehuhn

(Lagopus mutus helveticus)

Erhalt von großräumig ungestörten Flächen in Lagen über der Baumgrenze

A409

Birkhuhn

(Tetrao tetrix)

Erhalt bestehender Bracheflächen; Vermeidung von Störungen während der Balz- und Brutzeit

2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 6 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten

Tabelle 6

Bezeichnung des Lebensraums

Pflegemaßnahmen

3140

Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen

Vermeidung von anthropogen verursachtem Nährstoffeintrag

3150

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions der Hydrocharitions

Vermeidung von anthropogen verursachtem Nährstoffeintrag

3240

Alpine Flüsse mit Ufergehölze von Salix eleagnos

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik

3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

Verbot sämtlicher Regulierungs-maßnahmen und sonstiger flussbaulicher Maßnahmen; Erhalt der Gewässergüteklasse

*4070

Buschvegetation mit Pinus mugo und Rhododendron hirsutum (Mugo-Rhododendretum hirsuti)

Keine übermäßige Nutzung von Pinus mugo

*6230

Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden

Extensive Beweidung; Verzicht auf Düngung; Vermeidung von anthropogen verursachtem Nährstoffeintrag

6430

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

Vermeidung einer zunehmenden Verbuschung durch gelegentliche Schwendungen bei Bedarf

*7110

Lebende Hochmoore

Betretungsverbot; keinerlei Ent-wässerung oder anthropogen verursachte Nährstoffzufuhr; Sicherung der hydrologischen Standort-bedingungen; Verzicht auf Beweidung, allenfalls Errichtung einer Zäunung zur Verhinderung der Beweidung; Besucherlenkung im Umfeld

*7220

Kalktuffquellen (Cratoneurion)

Betretungsverbot; Sicherung der hydrologischen Standortbedingungen

7230

Kalkreiche Niedermoore

Betretungsverbot; Sicherung der hydrologischen Standortbedingungen; keinerlei Entwässerung oder anthropogen verursachte Nährstoffzufuhr; Vermeidung einer zunehmenden Verbuschung durch gelegentliche Schwendungen bei Bedarf; Besucherlenkung im Umfeld

8210

Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation

Vermeidung der Errichtung von Klettersteigen oder Klettergärten, vordringlich in Felsbereichen mit vermehrt auftretender Kalkfels-spaltenvegetation

8310

Nicht touristisch erschlossene Höhlen

Verbot des Betretens, Besucherlenkung im Umfeld

8340

Permanente Gletscher

Einschränkung der touristischen Nutzung (Schilauf, Langlauf) auf bereits touristisch erschlossene Bereiche; keinerlei Neuerrichtung von Liftanlagen und/oder Schipisten und Langlaufloipen

9130

Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)

Außernutzungsstellung oder zumindest Begrenzung der Schlaggrößen; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeiten; Belassen der Strauchschicht; Belassen von Schlägerungsresten; Entfernen nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-)Verjüngung

9140

Mitteleuropäischer subalpiner Buchenwald mit Ahorn und Rumex arifolius

Außernutzungsstellung oder zumindest Begrenzung der Schlaggrößen; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen der Strauchschicht; Belassen von Schlägerungsresten; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-)Verjüngung

9150

Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)

Außernutzungsstellung oder zumindest Begrenzung der Schlaggrößen; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen der Strauchschicht; Belassen von Schlägerungsresten; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-)Verjüngung

*9180

Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion

Außernutzungsstellung oder zumindest Begrenzung der Schlaggrößen; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen der Strauchschicht; Belassen von Schlägerungsresten; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-)Verjüngung

91F0

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)

Außernutzungsstellung; Wildstands-regulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-) Verjüngung

9410

Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)

Außernutzungsstellung; Wildstands-regulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wild-standes; Schutz der (Natur-) Ver-jüngung

9420

Alpiner Lärchen- und/oder Arvenwald

Gezielte Förderung/Aufforstung der Arve (Zirbe) an geeigneten Standorten unter Vermeidung negativer Sekundäreffekte auf andere Schutzgüter (etwa auf Raufußhühner); Verbot der Entnahme von Zirben-Zapfen

und

3. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 7 genannten Tier- und Pflanzenarten zu gewährleisten

Tabelle 7

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

1052

Eschen-Scheckenfalter, Kleiner Maivogel

Femelschlag im Bereich geeigneter Eschen-dominierter Waldbereiche

1163

Koppe

Erhalt naturbelassener Gewässerstrukturen

1381

Grünes Gabelzahnmoos

Erhalt des Laubholzanteils, insbesondere der Erhalt schrägstehender Bäume, bei Durchforstungsmaßnahmen sollten zumindest einige Altbäume mit der Art stehenbleiben, um von hier aus eine Wiederbesiedlung zu ermöglichen; Vermeidung der Veränderung kleinklimatischer Standortverhältnisse etwa durch Freistellung von Trägerbäumen;

Beschränkung der Entnahme von Laubbäumen auf einzelne Exemplare oder kleine Gruppen mit einem Brusthöhendurchmesser kleiner als 30 cm bzw. bei Nadelgehölzen von kleiner als 50 cm

1386

Grünes Koboldmoos

Erhalt großer, alter, natürlicher bis naturnaher Nadel- und Mischwälder - va. Buchen-Tannenwälder, welche einer extensiven Forstwirtschaft unterliegen; Verbleib von Totholz im Wald; keine Kalkungen

1902

Frauenschuh

Verbot der Entnahme sämtlicher Pflanzenteile

(2) Die Waldflächen der Zone C des Naturschutzgebiets „Dachstein“ sind naturnah zu bewirtschaften.

(3) Langfristiges Ziel der waldbaulichen Maßnahmen in der Zone C des Naturschutzgebiets „Dachstein“ ist die Wiederherstellung eines naturnahen Zustands mit reich strukturierten Beständen, deren Baumartenkombination der natürlichen Waldgesellschaft entspricht. Dementsprechend ist im überwiegenden Teil dieser Flächen der Buchen- und Tannenanteil deutlich anzuheben, wobei im Bereich um die Koppenwinkellacke die Edellaubbaumarten und die Weißerle zu fördern sind.

(4) Die Waldentwicklung im Bereich der Zone C des Naturschutzgebiets „Dachstein“ ist durch gezielte Entnahmen und Durchforstungen dahingehend zu entwickeln, dass die sukzessive Entwicklung eines naturnahen Mischwaldes gewährleistet ist. Dieser Zustand ist durch vordringliche Entnahme von Fichten, die Anlage von Femellöchern und die gezielte Freistellung von Laubgehölzen zu forcieren. Auch nach der Entwicklung und Bestandsetablierung eines naturnahen Mischwaldes sind Nutzungen dahingehend auszurichten, dass die Bestände in ihrer Artenzusammensetzung und den Bestandsstrukturen weiterhin und dauerhaft naturnahen bis natürlichen Waldgesellschaften entsprechen.

(5) Die in den Abs. 2 bis 4 genannten Maßnahmen sind vor ihrer Durchführung der für die Vollziehung des Oö. NSchG 2001 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung anzuzeigen und dürfen nur im Einvernehmen mit dieser erfolgen.