Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zusammensetzung des Biosphärenparkleitungskomitees

Das Biosphärenparkleitungskomitee setzt sich zusammen aus:

1. vier Vertretungspersonen aus dem Regionalvorstand und/oder dem Regionalmanagement jener Regionalverbände, in denen sich der Biosphärenpark befindet;

2. zwei von der für Naturschutz zuständigen Abteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung entsandten Vertretungspersonen;

3. einer Vertretungsperson der Gemeinden, auf deren Gebiet sich der Biosphärenpark befindet;

4. der Bezirksnaturschutzbeauftragten/dem Bezirksnaturschutzbeauftragten der Baubezirksleitung Südoststeiermark und der Baubezirksleitung Südweststeiermark;

5. einer Vertretungsperson der Tourismusverbände jener Regionen, in denen sich der Biosphärenpark befindet, wobei ihr/ihm kein Stimmrecht zukommt;

6. der Biosphärenparkmanagerin/dem Biosphärenparkmanager, wobei ihr/ihm kein Stimmrecht zukommt.