Bewilligungspflicht
In der Entwicklungszone außerhalb des Landschaftsschutzgebietes bedürfen Solarkraftanlagen ab 2.500 m2 und Windkraftanlagen gemäß § 9 Steiermärkisches Biosphärenparkgesetz 2022 einer Bewilligung der Steiermärkischen Landesregierung.
