Andere nukleare Unfälle
Um die Strahlungsfolgen auf ein Mindestmaß zu beschränken, können die Vertragsstaaten auch bei anderen als den in bezeichneten nuklearen Unfällen eine Benachrichtigung vornehmen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Andere nukleare Unfälle
Um die Strahlungsfolgen auf ein Mindestmaß zu beschränken, können die Vertragsstaaten auch bei anderen als den in bezeichneten nuklearen Unfällen eine Benachrichtigung vornehmen.