Dieses Übereinkommen ist zwischen dem Staate, in dem die Entscheidung ergangen ist, und dem Anerkennungsstaat nur auf die Entscheidungen anzuwenden, die nach seinem Inkrafttreten zwischen diesen beiden Staaten ergangen sind.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses Übereinkommen ist zwischen dem Staate, in dem die Entscheidung ergangen ist, und dem Anerkennungsstaat nur auf die Entscheidungen anzuwenden, die nach seinem Inkrafttreten zwischen diesen beiden Staaten ergangen sind.