Dieses Übereinkommen hindert die Anwendung anderer zwischenstaatlicher Verträge oder innerstaatlicher Vorschriften nicht, die für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen günstiger sind.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses Übereinkommen hindert die Anwendung anderer zwischenstaatlicher Verträge oder innerstaatlicher Vorschriften nicht, die für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen günstiger sind.