Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Jahresbericht der zentralen Aufsichtsbehörde hat die nachstehend angegebenen Gegenstände sowie alle sonstigen Fragen zu behandeln, die in den Wirkungsbereich dieser Behörde fallen:

a) Gesetze und Verordnungen, für welche die Arbeitsaufsicht zuständig ist;

b) Personal der Arbeitsaufsicht;

c) Statistik der unterstellten Betriebe und Zahl der in ihnen beschäftigten Arbeitnehmer;

d) Statistik der vorgenommenen Besichtigungen;

e) Statistik der Übertretungen und auferlegten Strafen;

f) Statistik der Betriebsunfälle;

g) Statistik der Berufskrankheiten.