Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Dieses Übereinkommen berührt in keiner Weise die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen betreffend die Beschäftigung der Frauen vor und nach der Niederkunft, das von der Internationalen Arbeitskonferenz auf ihrer ersten Tagung angenommen worden ist.