Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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– Vorstrafen

Jede Vertragspartei trifft gesetzgeberische und andere Maßnahmen, damit von einer anderen Vertragspartei erlassene rechtskräftige Strafurteile wegen nach diesem Übereinkommen umschriebener Straftaten bei der Bestimmung des Strafmaßes berücksichtigt werden können.