Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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– Bestimmung über das Absehen von Bestrafung

Jede Vertragspartei sieht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ihres Rechtssystems die Möglichkeit vor, Opfer für ihre Beteiligung an rechtswidrigen Handlungen insoweit nicht zu bestrafen, als sie dazu gezwungen wurden.