Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kapitel IV – Materielles Strafrecht

– Kriminalisierung des Menschenhandels

Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um die in genannten Handlungen, wenn vorsätzlich begangen, als Straftaten zu umschreiben.