Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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– Kriminalisierung der Nutzung der Dienste eines Opfers

Jede Vertragspartei erwägt, die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen zu treffen, um die Nutzung von Diensten, die Gegenstand von Ausbeutung nach sind, in dem Wissen, dass die Person ein Opfer des Menschenhandels ist, nach ihrem internen Recht als Straftat zu umschreiben.