Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

– Gleichstellung von Mann und Frau

Jede Vertragspartei ist bei der Anwendung der in diesem Kapitel aufgeführten Maßnahmen bestrebt, die Gleichstellung von Mann und Frau zu fördern, und wendet Gender Mainstreaming an, wenn sie diese Maßnahmen ausarbeitet, durchführt und bewertet.