In- und Außerkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft, die Tabellen 1 bis 35 der Anlage 1 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt die Tierversuchs-Verordnung, BGBl. II Nr. 198/2000, mit Ausnahme der Tabellen 3 bis 12 ihres Anhanges, außer Kraft. Diese Tabellen treten mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.
(3) In der Fassung der Tierversuchsrechtsänderungsverordnung 2020, BGBl. II Nr. 542/2020, treten in Kraft:
1. mit dem Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes:
a) der Titel, die Promulgationsklausel, die Einträge im Inhaltsverzeichnis zum 5a. Abschnitt sowie zu , , , , , die und 22, der 5a. Abschnitt samt Überschrift, sowie die Überschrift zu und
b) in der Fassung der Z 13 der genannten Verordnung,
2. mit 1. Jänner 2021:
a) der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu , sowie die Anlage 3 und
b) in der Fassung der Z 14 der genannten Verordnung.
(4) In der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 25/2025 treten in Kraft:
1. das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift zu , , die Überschrift zu , , die Überschrift zu , bis 4, 6 und 7, und die Anlage 2 mit Ablauf des Tages der Kundmachung,
2. mit 1. Juli 2025 und
3. die Anlage 1 mit 1. Dezember 2026.
