Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außerkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft, die Tabellen 1 bis 35 der Anlage 1 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt die Tierversuchs-Verordnung, BGBl. II Nr. 198/2000, mit Ausnahme der Tabellen 3 bis 12 ihres Anhanges, außer Kraft. Diese Tabellen treten mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.

(3) In der Fassung der Tierversuchsrechtsänderungsverordnung 2020, BGBl. II Nr. 542/2020, treten in Kraft:

1. mit dem Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes:

a) der Titel, die Promulgationsklausel, die Einträge im Inhaltsverzeichnis zum 5a. Abschnitt sowie zu , , , , , die und 22, der 5a. Abschnitt samt Überschrift, sowie die Überschrift zu und

b) in der Fassung der Z 13 der genannten Verordnung,

2. mit 1. Jänner 2021:

a) der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu , sowie die Anlage 3 und

b) in der Fassung der Z 14 der genannten Verordnung.

(4) In der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 25/2025 treten in Kraft:

1. das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift zu , , die Überschrift zu , , die Überschrift zu , bis 4, 6 und 7, und die Anlage 2 mit Ablauf des Tages der Kundmachung,

2. mit 1. Juli 2025 und

3. die Anlage 1 mit 1. Dezember 2026.