Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außerkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2013 tritt die Tierversuchsstatistik-Verordnung, BGBl. II Nr. 199/2000, außer Kraft.

(3) tritt mit dem Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage der Tierversuchsrechtsänderungsverordnung 2020, BGBl. II Nr. 542/2020, im Rechtsinformationssystem des Bundes außer Kraft.

(4) Der Titel, die Promulgationsklausel, , samt Überschrift, , die , 3a und 4 samt Überschriften, und 2, samt Überschrift, und 2, die und 7b samt Überschriften, die Überschrift zu sowie die Anlage in der Fassung der Tierversuchsrechtsänderungsverordnung 2020, BGBl. II Nr. 542/2020, treten mit dem Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft.