In- und Außerkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2013 tritt die Tierversuchsstatistik-Verordnung, BGBl. II Nr. 199/2000, außer Kraft.
(3) tritt mit dem Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage der Tierversuchsrechtsänderungsverordnung 2020, BGBl. II Nr. 542/2020, im Rechtsinformationssystem des Bundes außer Kraft.
(4) Der Titel, die Promulgationsklausel, , samt Überschrift, , die , 3a und 4 samt Überschriften, und 2, samt Überschrift, und 2, die und 7b samt Überschriften, die Überschrift zu sowie die Anlage in der Fassung der Tierversuchsrechtsänderungsverordnung 2020, BGBl. II Nr. 542/2020, treten mit dem Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft.
