Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Transportbeschaukasse, Zweckwidmung

Die Gebühren fließen der beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingerichteten Transportbeschaukasse zu. Sie sind zur Deckung der Kosten, die den Behörden aus den Amtshandlungen entstanden sind, zu verwenden.