Behörde
Die Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Gebiet die Untersuchung erfolgt ist, hat die Gebühr mit Bescheid vorzuschreiben.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 130/2016
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Behörde
Die Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Gebiet die Untersuchung erfolgt ist, hat die Gebühr mit Bescheid vorzuschreiben.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 130/2016