Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Behörde

Die Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Gebiet die Untersuchung erfolgt ist, hat die Gebühr mit Bescheid vorzuschreiben.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 130/2016