3. Abschnitt
Förderung von Gemeindemusikschulen
Förderungsempfänger, Art der Förderung
Das Land Tirol kann als Träger von Privatrechten Gemeinden als Träger von Musikschulen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts Zuschüsse zum Personalaufwand für den Leiter und die Lehrpersonen der Musikschule gewähren.
