Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Richtlinien für die Tiroler Landesmusikschulen

(1) Die Landesregierung hat für die Tiroler Landesmusikschulen Richtlinien zu erlassen. In diese Richtlinien sind insbesondere Bestimmungen aufzunehmen über:

a) die Aufgaben der Landesmusikschulen im Einzelnen,

b) die Grundsätze und die Struktur der Ausbildung,

c) die Personalstruktur,

d) den Unterrichtsbetrieb,

e) die Aufnahme von Schülern.

(2) Die Richtlinien für die Tiroler Landesmusikschulen sind im Bote für Tirol zu verlautbaren und auf der Internetseite des Landes Tirol zu veröffentlichen.