Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Erfolgt die Frequenzzuteilung auf Grund einer von Amts wegen angeordneten Frequenzänderung oder im Zug der Übertragung einer Bewilligung im Sinn von oder im Falle der Bewilligung gemäß bis , sind keine Gebühren nach diesem Abschnitt zu entrichten.