Frequenznutzungsgebühren für Radaranlagen
. Für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Radaranlage beträgt die Gebühr jährlich 500 Euro.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Frequenznutzungsgebühren für Radaranlagen
. Für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Radaranlage beträgt die Gebühr jährlich 500 Euro.