. Für öffentliche digitale breitbandige drahtlose mobile oder feste Kommunikationsnetze beträgt die Gebühr ein Zwölftel der sich gemäß ergebenden Gebühr.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Für öffentliche digitale breitbandige drahtlose mobile oder feste Kommunikationsnetze beträgt die Gebühr ein Zwölftel der sich gemäß ergebenden Gebühr.