Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Für die Errichtung von Satellitenfunkanlagen beträgt die Gebühr

1. für die Zuteilung eines Sendefrequenzbandes je Satellitenfunkanlage im Falle der Koordinierung 2 100 Euro;

2. für die Zuteilung eines Sendefrequenzbandes je Satellitenfunkanlage im Falle der Nicht-Koordinierung 110 Euro.