Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

. (1) Die Bestimmungen der bis 3 sowie bis 16 betreffend die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Tierärztliche Ordinationsassistenz treten mit 1. Juni 2018 in Kraft.

(2) Die Bestimmungen der bis 14 betreffend die Lehrabschlussprüfung für den Lehrberuf Tierärztliche Ordinationsassistenz treten mit 1. Juni 2019 in Kraft.

(3) Die und 16 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 384/2023 treten mit dem der Kundmachung folgendem Tag in Kraft.