Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Lehrabschlussprüfung

.  Ein Mitglied der Prüfungskommission für die Lehrabschlussprüfung ist ein/eine von der Österreichischen Tierärztekammer entsandter Angehöriger/entsandte Angehörige des tierärztlichen Berufs.