Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mittel des Fonds

Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch:

a) Beiträge der Bundesgesundheitsagentur;

b) Beiträge der Länder (Umsatzsteueranteile);

c) Beiträge der Gemeinden (Umsatzsteueranteile) nach Maßgabe einer besonderen bundesgesetzlichen Regelung;

d) Beiträge der Sozialversicherung;

e) Beiträge des Landes Tirol und der Gemeinden nach den und 5;

f) Beiträge der Träger der Kranken- und Unfallfürsorge nach ;

g) Mittel nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz;

h) Vermögenserträge und allfällige sonstige Erträge;

i) allfällige sonstige Mittel nach Maßgabe bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften.