Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung und jede Belästigung wegen eines der im genannten Diskriminierungsgründe durch eine Bedienstete oder einen Bediensteten verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, und ist nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.
