III. Umfang der Triebfahrzeugführerprüfung
. Die Triebfahrzeugführerprüfung setzt sich aus
1. einer technischen Teilprüfung,
2. einer betrieblichen Teilprüfung und
3. einer praktischen Teilprüfung (Prüfungsfahrt) zusammen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
III. Umfang der Triebfahrzeugführerprüfung
. Die Triebfahrzeugführerprüfung setzt sich aus
1. einer technischen Teilprüfung,
2. einer betrieblichen Teilprüfung und
3. einer praktischen Teilprüfung (Prüfungsfahrt) zusammen.