Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

III. Umfang der Triebfahrzeugführerprüfung

. Die Triebfahrzeugführerprüfung setzt sich aus

1. einer technischen Teilprüfung,

2. einer betrieblichen Teilprüfung und

3. einer praktischen Teilprüfung (Prüfungsfahrt) zusammen.